Neue Datenschutzgrundverordnung

Durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung soll das Erheben und Verarbeiten personenbezogener Daten transparenter bzw. stärker reglementiert werden.

Die Verordnung wird im Rahmen des Bundesgesetzes zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz - DSG) umgesetzt und verschärft die bisherigen Regelungen im Datenschutzgesetz. Am stärksten betroffen sind davon natürlich eher Unternehmen, die zunehmend mehr und mehr Daten einheben und verarbeiten. Aber auch Vereine können sich hier nicht der Verantwortung entziehen. Nicht betroffen sind Daten, die nur zu familiären oder privaten Zwecken genutzt werden.

Im Wesentlichen sind in puncto Datenschutz die folgenden Grundätze zu beachten:

  • Datenminimierung
  • Rechtmäßigkeit
  • Zweckgebundenheit
  • Transparenz
  • Richtigkeit und Aktualität

Es sollten nur jene Daten erhoben werden, die zu einem berechtigten Zweck auch tatsächlich benötigt werden. Die Betroffenen müssen aktiv der Verwendung ihrer persönlichen Daten über eine Einwilligungserklärung zugestimmt haben. Bei Anfrage müssen die vom Fragesteller bis dato gespeicherten Daten bekannt gegeben und er/sie über deren Verwendung informiert werden. Dass zudem Daten aktualisiert werden bzw. auch das Recht besteht gelöscht zu werden, ist selbstverständlich.

Was bedeutet das für (Museums)Vereine?
Es sollte jedes Vereinsmitglied informiert werden, was, wann, wo, auf welchem Weg der Öffentlichkeit bekannt gemacht wird, sofern tatsächlich personenbezogene Daten betroffen sind, damit jedes Mitglied dieser Veröffentlichung widersprechen kann. Für eine nachträgliche Einholung der Zustimmung bei langjährigen Vereinsmitgliedern dürfte aber keine Notwendigkeit bestehen, sofern eine  statutengemäße Verwendung der personenbezogenen Daten vorliegt, denn dieser wurde mit der unterschriebenen Mitgliedschaft ohnehin bereits zugestimmt. Am sinnvollsten ist es natürlich, bei neuen Mitgliedern gleich von vornherein eine Einwilligung für die Verwendung der Daten einzuholen bzw. bekanntzugeben, wofür genau sie verwendet werden.

> Im Museumsinfoblatt 01/02/2018  und 03/2018 finden Sie jeweils einen Beitrag zur neuen Datenschutz-Grundverordnung.

> Eine Hilfestellung zur Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung für Museumsvereine bietet die Website www.museumspraxis.at des Österreichischen Museumsbundes. Ausführliche Information finden sich zudem auf den Seiten der Datenschutzbehörde www.dsb.gv.at, der Wirtschaftskammer www.wko.at und auch der Arbeiterkammer www.arbeiterkammer.at, hier in Form von FAQs.