Ablieferungspflicht von Medien Pflichtablieferungsverordnung

Die Pflicht­ablieferungs­verordnung (PflAV) regelt, dass von allen in Österreich ver­legten bzw. her­gestellten Druck­werken (z.B. Bücher, Zeitungen, Zeitschriften) oder sonstigen Medien (z.B. DVDs, CDs) eine gewisse Anzahl an Pflicht­exemplaren an - in der Verordnung definierte - öffentliche Bibliotheken im eigenen Bundesland und an die Österreichische Nationalbibliothek zu über­mitteln sind. Dadurch wird gesichert, das gesamte wissenschaftliche, publizistische und künstlerische Schaffen in Österreich langfristig zu sammeln, zu dokumentieren und für die Nachwelt gesichert aufzubewahren.

Die Aufgabe der Pflichtexemplarregelung umfasst nicht nur die Sammlung und Archivierung österreichischer Publikationen, sondern auch die nachhaltige Zurverfügungstellung der Werke für die Öffentlichkeit. Zur besseren Suchbarkeit werden die formalen Daten der jeweiligen Publikationen im Online-Katalog des Österreichischen Verbundkatalogs erfasst.


Für Oberösterreich gilt:
Von jedem Druckwerk (im Sinne des § 43 Abs. 1 des Mediengesetzes), das in Oberösterreich verlegt wird oder erscheint, hat der Medieninhaber (Verleger, Verein, Verband, Unternehmen, im Eigenverlag ...) binnen eines Monats nach Beginn der Verbreitung bzw. nach Herstellung an die jeweils bezeichneten Bibliotheken folgende Anzahl von Bibliotheksstücken auf eigene Kosten abzuliefern:

  • Periodische Druckwerke (zB Zeitung, Zeitschrift)
    Oberösterreichische Landesbibliothek: 2 Stück
    Bibliothek der Johannes Kepler Universität Linz: 3 Stück
    Österreichische Nationalbibliothek: 2 Stück
  • Sonstige Druckwerke (zB Monographien, Ausstellungskataloge, Forschungspublikationen)
    Oberösterreichische Landesbibliothek: 2 Stück
    Bibliothek der Johannes Kepler Universität Linz: 2 Stück
    Österreichische Nationalbibliothek: 1 Stück


LINK:
Plichtablieferungsverordnung (Rechtsinformation des Bundes)
LINK: Mediengesetz, §43 Bibliotheksstücke (Rechtsinformation des Bundes)
LINK: Fragen und Antworten zur Pflichtablieferung (Österreichische Nationalbibliothek)

Ablieferung von Kleindruckwerken an die Österreichische Nationalbibliothek

Die Österreichische Nationalbibliothek in Wien sammelt und dokumentiert Publikationen, die österreichweit erscheinen, um so das österreichische Kulturerbe langfristig für zukünftige Generationen zu sichern. Zu den an die Nationalbibliothek ablieferungspflichtigen Publikationen zählen dabei auch Kleindruckwerke.

Museen, museumsähnlichen Einrichtungen, Sammlungen, Schaubetriebe, Kulturvereine kann dies bei folgenden Publikationen betreffen (beispielhafte Auflistung):

  • Informationsfolder und -broschüren (zur Bewerbung des Museums/des Projekts)
  • Flyer, Folder, Broschüren oder Karten zur Bewerbung von Dauer- oder Sonderausstellungen
  • Flyer, Folder, Broschüren oder Karten zur Bewerbung von Veranstaltungen/Veranstaltungsreihen
  • Flyer, Folder, Broschüren oder Karten zur Bewerbung von Kulturvermittlungsprogrammen
  • Plakate zur Bewerbung von Veranstaltungen oder Ausstellungen
  • Monats- oder Jahresprogramme (mit Veranstaltungen, Kulturvermittlungsprogramm, Ausstellungskalender …)
  • Ausstellungsführer, Begleithefte oder -blätter zu Dauer- und Sonderausstellungen oder einzelnen Exponaten
  • Unregelmäßig erscheinende Vereinsmitteilungen von Museumsvereinen oder Fördervereinen für Museen
  • in Einzelfällen: Begleit-/Unterrichtsmaterialien für Kulturvermittlungsprogramme (Arbeitsbehelfe, Arbeitsblätter, Rätselheft …)

Bei Unklarheit, ob ein bestimmtes Kleindruckwerk abgeliefert werden soll, kann auch vorab ein Beispielbild- oder dokument an die Österreichische Nationalbibliothek zur Prüfung und Abklärung gesandt werden.
E-Mail: pflicht(kwfat)onb.ac(kwfdot)at

Adressen für die postalische Ablieferung von Pflichtexemplaren

Österreichische Nationalbibliothek
Team Pflichterwerbung
Josefsplatz 1, Postfach 25
1015 WIEN

Bibliothek der JKU
Pflichtexemplare
Altenberger Straße 69
4040 LINZ

Oberösterreichische Landesbibliothek
Pflichtexemplare
Schillerplatz 2
4021 LINZ

Für die Ablieferung von Pflichtexemplaren per Post gibt es keine Formvorgaben. Ein Begleitschreiben mit Informationen zur Publikation ist nicht zwingend notwendig.

Ablieferung von digitalen Medien an die Österreichische Nationalbibliothek

Der Sammlungsauftrag der Österreichischen Nationalbibliothek erstreckt sich auch auf elektronische Medien, die nicht oder nicht mehr in gedruckter Form erscheinen. Darunter fallen beispielsweise online veröffentlichte Zeitschriften, Fachpublikationen, Forschungs-, Jahres-, Tätigkeitsberichte von Privatpersonen, Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen oder wissenschaftlichen Institutionen.

Weitere Informationen:
www.onb.ac.at/bibliothek/pflichtablieferung/ablieferung-digitaler-medien