Gemeinnützigkeit
Formale Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit
Um die Voraussetzung für Gemeinnützigkeit zu erfülen, sind die folgenden Vorgaben zu beanchet:
1. Nichtvorliegen Gewinnorientierung
2. Nennung des begünstigten Zwecks in der Satzung
3. Nennung der ideellen und materiellen Mittel zur Zweckerreichung in der
Satzung
4. Vorliegen einer Auflösungsbestimmung in der Satzung, wonach das Vermögen im
Falle der Auflösung einem begünstigten Zweck zukommt
> Weitere Informationenn und Links zum BMF finden Sie im anschließenden
Download:
Voraussetzungen für die steuerliche Begünstigung
Museen von "Körperschaften öffentlichen Rechts" und Museen von anderen
Rechtsträgern mit "überregionaler Bedeutung" (Siehe dazu die entsprechende Verordnung) sind seit 2017 verpflichtet, erhaltene Spenden
für die automatische Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt zu melden. Dazu wurde
der Weg in die Gemeinnützigkeit erleichtert.
Das Finanzamt Wien 1/23 prüft bei einem Privatmuseum anhand eines Fragebogens
(siehe unten), ob die Voraussetzungen für die steuerliche Begünstigung gegeben
sind.
In Folge werden die zugelassenen Museen auf der Homepage des Bundesministeriums für
Finanzen in die Liste begünstigter Einrichtungen aufgenommen.
> Weitere Informationen dazu finden Sie auf: www.museumspraxis.at - Organisieren
& Verwalten