Förder-Call EXTRA27: Vermächtnis – Die Macht der Erzählung | Einreichungen bis 15. Juni 2026
Das 2021 vom Land Oberösterreich und der Kulturplattform Oberösterreich (KUPF OÖ) initiierte und mit 100.000,00 EUR dotierte Sonderförderprogramm EXTRA geht 2027 in die vierte Runde. Kulturinitiativen und künstlerische Kollektive sind eingeladen, Projekte zum Thema Vermächtnis - Die Macht der Erzählung einzureichen. Dabei gilt: kreativ und innovativ zu sein, zeitgeistig, genresprengend, die Gesellschaft reflektierend und hinterfragend.
Ausschreibungstext zum Download:
Ausschreibung EXTRA2027 (pdf)
Weitere Informationen und Antragsformular:
www.land-oberoesterreich.gv.at/253071.htm
Wer wird gefördert?
Einreichen können unabhängige
Kulturinitiativen und Kollektive (unabhängig von Herkunft, Wohnsitz oder
Staatsangehörigkeit). Einzelpersonen können im Kollektiv oder in Kooperation mit
einer Kulturinitiative einreichen. Nicht angenommen werden Einreichungen von
Gebietskörperschaften, Einrichtungen der öffentlichen Hand, religiösen
Organisationen und Parteien.
Was wird gefördert?
"Vermächtnis" - dabei geht es um den Umgang mit dem Erbe, mit dem, was der Zukunft
vermacht und wie diese Zukunft gestaltet wird. Diese Überlegungen können sowohl
gesellschaftspolitisch, zeitgenössisch künstlerisch als auch kulturarbeiterisch
betrachtet werden.
Das Sonderförderprogramm EXTRA2027 sucht nach Projektvorhaben, die sich inhaltlich
mit dem vorgegebenen Thema in jeglicher Verwendungsform auseinandersetzen und
Impulse für das Kulturland Oberösterreich geben. Der kulturelle oder künstlerische
Zugang kann dabei aus allen Sparten kommen oder interdisziplinäre Ansätze
verfolgen. Von allen Einreichungen wird Sensibilität bezüglich Genderfragen und
gesellschaftlichen Ausschlussmechanismen erwartet.
Voraussetzungen / Antragstellung
Förderanträge können
bis 15. Juni 2026 mittels Onlineformular unter der
Förderschiene Projektförderung gestellt werden. Im Titel ist die
Bezeichnung "Extra27" anzuführen.
- Voraussetzung ist, dass die Projekte in Oberösterreich stattfinden oder von Oberösterreich ausgehen und über einen starken regionalen oder lokalen Bezug verfügen.
- Eine kompakte, das Projekt erläuternde Kurzfassung (max. 700 Zeichen) sowie eine detaillierte Beschreibung des Vorhabens, die Motivation und Relevanz in Bezug auf den Ausschreibungstext und regionale Gegebenheiten erläutert und Informationen über Projektbeginn und -dauer enthält.
- Kurze Selbstdarstellung der einreichenden Personen
- Die Einreichungen müssen ein Budget, mit realistisch kalkulierten und sich deckenden Projektkosten und -einnahmen sowie einen Zeitplan beinhalten. Die gewünschte Fördersumme muss klar deklariert sein. Weitere Förder- und Finanzierungszusagen, sofern bereits vorhanden, sind beizulegen.
- Die Projekte müssen im Jahr 2027 begonnen oder realisiert werden und bis Ende 2027 vollständig abgeschlossen sein.
- Eine Jury aus regionalen und überregionalen Expertinnen und Experten im Bereich der zeitgenössischen Kunst- und Kulturarbeit wählt im Oktober 2026 Projekte aus den Einreichungen und wird diese dem Land OÖ zur Förderung empfehlen. Alle Projekte erhalten eine begründete Zu- oder Absage
- Projekte können nur anteilsmäßig gefördert werden, die maximale Förderung beträgt 80 % der veranschlagten Gesamtkosten.
Kontakt:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Kultur und Gesellschaft, Abteilung Kultur
Promenade 37, 4021 Linz
Telefon +43 732 77 20-154 81
E-Mail k.post(kwfat)ooe.gv(kwfdot)at