Ferialjobaktion für Kulturvereine im Sommer 2026 | Antragstellung online: 30. Mai bis 30. September 2026

Die Ferialjob-Aktion des Landes Oberösterreich wurde ins Leben gerufen, um Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden die Möglichkeit zu geben im Rahmen von Ferialarbeitsplätzen die Oö. Kulturszene und deren Tätigkeit kennenzulernen. Gleichzeitig werden Kulturveranstalterinnen und -veranstalter bei der Durchführung ihrer Veranstaltungen und Projekte unterstützt.

Kulturvereine in Oberösterreich, die in den Sommermonaten Ferialarbeitsplätze anbieten, können dafür online eine Förderung beantragen. Pro Antragsteller können jährlich maximal zwei Ansuchen erfolgen. Ein Ansuchen umfasst einen Arbeitsplatz für den Zeitraum von einem Monat.

Pro Arbeitsplatz wird ein Maximalbetrag von 700,00 Euro oder maximal 75 Prozent der Bruttolohnkosten pro Monat zur Verfügung gestellt. Wird das Dienstverhältnis vorzeitig beendet, so wird der aliquote Förderbetrag ausbezahlt. Wenn die gleiche Person für zwei Monate beschäftigt wird, sind zwei Ansuchen zu stellen. 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
  • Standort des Kulturvereins in Oberösterreich
  • Für den Kulturverein muss im Rahmen des geltenden Förderprogramms der Abteilung Kultur eine Förderbasis bestehen.
  • Die Ferialarbeitsplätze sind für oberösterreichische Schülerinnen und Schülern oder Studierende vorgesehen.
  • Die förderungsfähigen Tätigkeiten umfassen ausschließlich die Mitarbeit und Mitwirkung bei der Planung und Realisierung von Kulturprojekten, bei der Durchführung von Veranstaltungen und die damit verbundenen administrativen Arbeiten.
Abwicklung und Antragstellung

Zeitraum der Förderaktion ist von Juli bis September. Eine Antragstellung ist online ab 30. Mai und bis 30. September des Jahres möglich.
Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt nach Beendigung der Ferialarbeit und nach Vorlage bestimmter Unterlagen (An- und Abmeldung bei der Österreichischen Gesundheitskasse, Durchschrift des Gehaltszettels) bis spätestens 31. Oktober des Jahres.

Der Antrag kann mittels Onlineformular gestellt werden. Bereitzuhalten ist ein aktueller Vereinsregisterauszug. 

> Weitere Informationen und Antragstellung: www.land-oberoesterreich.gv.at/111690.htm 

Kontakt und Anfragen

Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Kultur und Gesellschaft, Abteilung Kultur
 
Promenade 37, 4021 Linz 

Telefon +43 732 7720-154 81
E-Mail k.post(kwfat)ooe.gv(kwfdot)at