Unterstützungsfonds für NPO-Organisationen | bis Ende März 2021
Stand: 8. Juli 2020 - Aktualisierung: 12. Jänner 2021
Auch Non-Profit-Organisationen (NPO) sind von der Corona-Krise stark betroffen.
Daher unterstützt die österreichische Bundesregierung gemeinnützige Organisationen
und Vereine aus allen Lebensbereichen, vom Sozialbereich über Kultur bis zum Sport,
freiwilligen Feuerwehren oder gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaften, mit
Zuschüssen. Insgesamt stehen dafür € 700,00 Millionen zur Verfügung.
> ACHTUNG NEU: Der NPO-Unterstützungfonds (ursprünglich geplant
bis 30. September 2020) wurde um nunmehr um das 4. Quartal 2020
verlängert. Anträge für eine Förderung
können im ersten Quartal 2021 gestellt
werden.
> Zielgruppen:
gemeinnützige Organisationen aus allen Lebensbereichen, wie etwa:
- Kunst und Kultur, wie z. B. Museen
- Gedenk- und Erinnerungsarbeit
- Denkmalpflege
- Brauchtumspflege
- Klima-, Umwelt- und Tierschutz
- Gesundheit, Pflege und Soziales
- Weiterbildung
- Sport
Zudem:
- Freiwillige Feuerwehren
- Gesetzlich anerkannte Religionsgemeinschaften
> Förderhöhe:
- Zuschüsse werden ab einem Betrag von € 500,00 ausbezahlt
- Ist die Summe aus förderbaren Kosten höher als € 3.000,00 wird höchstens der Einnahmen-Ausfall ersetzt - Der Einnahmen-Ausfall bezieht sich auf die ersten drei Quartale des Kalenderjahres (Jänner bis September).
> Auszahlung der Förderung:
- Bei Förderbeiträgen bis € 3.000,00 wird der Betrag sofort ausbezahlt.
- Bei Förderbeiträgen von € 3.000,00 bis € 6.000,00 werden € 3.000,00 sofort ausbezahlt, die weitere Auszahlung erfolgt nach Prüfung der Abrechnung.
- Bei Förderbeiträgen über € 6.000,00 werden 50 % sofort ausbezahlt, die weitere Auszahlung erfolgt nach Prüfung der Abrechnung.
> Gefördert werden Kosten für:
- Miete und Pacht
- Wasser, Energie und Telekommunikation
- Versicherung und Lizenzkosten
- Vorlaufkosten für abgesagte Veranstaltungen
- Steuerberatungskosten
- Zahlungsverpflichtungen (z. B. Buchhaltung, Marketing usw.)
- Zinsaufwendungen aus vertraglichen Verpflichtungen (vor dem 10. März d. J. vereinbart)
- verderbliche oder saisonale Ware
- Personalkosten (von Personen, die nach dem Behindertengesetz beschäftigt sind)
- COVID-19 bedingte Kosten (Schutzausrüstung, Desinfektionsmittel)
Hinweis: Der Zuschuss aus dem NPO-Unterstützungsfonds
überschneidet sich nicht mit Förderungen aus dem Corona-Härtefall-Fonds,
Fixkosten-Zuschuss und Kurzarbeit.
>Antragstellung:
Anträge können ab 8. Juli 2020 gestellt werden. Ein Einreichen ist
bis Ende März 2021 möglich. Eine Antragstellung ist ausschließlich
online möglich.
> Weitere Informationen:
Details zum Unterstützungsfonds für Non-Profit-Organisationen (NPO) und das
Antragsformular finden Sie unter: https://npo-fonds.at
NPO-Service-Hotline:
Tel.: +43 (0) 1/267 52 00
E-Mail: info(kwfat)npo-fonds(kwfdot)at
Servicezeiten:
Montag - Freitag: 8:00 - 18:00 Uhr
Samstag: 8:00 - 15:00 Uhr
Überblick zum Unterstützungsfonds für Non-Profit-Organisationen (NPO) - Infoblatt: