Unterstützung für Museen in der Corona-Krise
Letzte Aktualisierung: 20. Jänner 2021:
> Gültigkeit des NPO-Unterstützungsfonds um das vierte
Quartal 2020 verlängert. Eine Antragstellung ist noch
im ersten Quartal 2021 möglich.
Mehr Informationen dazu erhalten Sie unter: www.ooemuseen.at/infos-fuer-museen/aktuelles/1919-unterstuetzungsfonds-fuer-npo-organisationen
> Die Senkung der Umsatzsteuer auf 5 % bleibt
im Kulturbereich bis Ende 2021 aufrecht.
Mehr Informationen dazu erhalten Sie unter: www.wko.at/service/steuern/umsatzsteuersenkung-gastronomie-2020.html
> Für Veranstaltungen, die zwischen 1. März 2021 und 31.
Dezember 2022 stattfinden, soll ein Schutzschirm helfen,
dass Veranstalter aufgrund coronabedingt abgesagter
Veranstaltungen nicht in finanzielle Probleme schlittern.
Anträge müssen vor Abhaltung bis spätestens 15. Juni
2021 gestellt werden.
Weitere Informationen finden Sie am Ende dieser Seite unter
"Fördermöglichkeiten durch den Bund".
Direktion Kultur informiert
> Aktuelle Informationen für Kunst- und Kulturschaffende im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie
Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
- Bereits erfolgte Förderzusagen bleiben aufrecht.
- Bereits beantragte Jahresförderungen werden ehestmöglich bearbeitet.
- Für Projekte, für die bereits Kosten angefallen sind, können diese als förderfähig anerkannt werden, wenn das Projekt nicht wie vorgesehen im vollen Ausmaß zustande kommen.
- Bereits Genehmigte Projekte können nach Rücksprache mit der Förderstelle verschoben oder auch in das Folgejahr verlegt werden.
- Aufbauend auf den Hilfsmaßnahmen des Bundes wurde vom Land Oberösterreich ein eigenes "Corona-Hilfspaket" geschnürt. Darin sind € 5 Millionen, insbesondere für Sport- und Kulturvereine, vorgesehen, um die Förderungen abzusichern. Jeder Einzelfall wird wie bisher von der zuständigen Förderstelle individuell beurteilt und es wird nach einer Lösung gesucht. Details sind jedoch noch keine bekannt.
- Verwiesen wird auch auf die Hotline für Kunst- und Kulturschaffende des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport. Das Bundesmninisterium bietet Informationen zu Unterstützungsleistungen an: +43 (0) 1/531 15-202 555, Informationsservice für Kunst- und Kulturschaffende - 01 531 15 - 202 555, Montag bis Freitag von 9:00 bis 15:00 Uhr
Fördermöglichkeiten durch den Bund
> Informationen für Kunst- und Kulturschaffende und
Kultureinrichtungen, auch über finanzielle
Unterstützungsmöglichkeiten und -maßnahmen, erhalten Sie auf der Homepage
des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und
Sport - Bitte beachten Sie, dass diese Seite laufend aktualisiert werden
kann. Im Maßnahmen-Mix der Bundesregierung zur Bekämpfung der Auswirkungen des
Coronavirus sind eine Reihe von Unterstützungen für den Kulturbereich
enthalten: www.bmkoes.gv.at/Themen/Corona/Corona-Kunst-und-Kultur.html
> Zusätzlich zum Härtefall-Fonds der Wirtschaftskammer (WKÖ) für
Selbstständige, wurde im März 2020 ein "COVID-19-Fonds"
des Künstler-Sozialversicherungsfonds (KSVF)
eingerichtet, der sich an all jene Künstlerinnen und Künstler
richtet, die beim Härtefonds nicht antragsberechtigt sind. Anspruchsberechtigt sind
auch Kulturvermittlerinnen und Kulturvermittler. Als Budget für
die Gewährung dieser Beihilfen waren ursprünglich € 5 Millionen für das
Kalenderjahr 2020 vorgesehen. Die Bundesregierung hat am 9. September 2020 im
Ministerrat eine Erhöhung der Mittel von € 5 auf € 10 Millionen Euro
beschlossen. Die diesbezügliche Gesetzesnovelle ist am 1. Oktober 2020 in
Kraft getreten. Durch die Novelle vom 23. Dezember 2020 sind die Mittel neuerlich
um € 10 Millionen erhöht worden. Der COVID-19-Fonds ist daher seit dieser Novelle
mit bis zu € 20 Millionen dotiert. Weiters kann nun auch im Kalenderjahr 2021 eine
Beihilfe beantragt werden: www.ksvf.at/ein-notfall-was-nun-tun.html
| www.ksvf.at/covid-19.html
> Die Umsatzsteuer wird ab Juli 2020 bis Ende 2021 in
Kunst, Kultur und im publizierenden Bereich auf 5 % gesenkt. Das soll dem
Kunst- und Kulturbereich mit einem geschätzten Gesamtvolumen von € 150 bis 200
Millionen zugutekommen.
Darunter fallen verschiedene kulturell bedeutsamen Leistungen und Waren wie alle
Umsätze aus den Tätigkeiten als Künsterlin bzw. Künstler und Tickets für Museen,
Theater, Musik- und Tanzveranstaltungen sowie Kinos: www.bmf.gv.at/public/informationen/informationen-coronavirus/verlaengerung-coronahilfen.html
und www.wko.at/service/steuern/umsatzsteuersenkung-gastronomie-2020.html
> Die österreichische Bundesregierung unterstützt
gemeinnützige Organisationen und Vereine aus allen
Lebensbereichen, vom Sozialbereich über Kultur bis zum Sport, freiwilligen
Feuerwehren oder gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaften, mit
Zuschüssen aus dem Unterstützungsfonds für
Non-Profit-Organisationen (NPO).
Gefördert werden u. a. Kosten für Miete und Pacht, Wasser, Energie und
Telekommunikation, Versicherung und Lizenzkosten, Vorlaufkosten für abgesagte
Veranstaltungen, Zahlungsverpflichtungen, Zinsaufwendungen aus vertraglichen
Verpflichtungen und COVID-19 bedingte Kosten wie Schutzausrüstung und
Desinfektionsmittel.
Zuschüsse werden ab einer Höhe von € 500,00 ausbezahlt. Ist die Summe aus
förderbaren Kosten höher als € 3.000,00 wird höchstens der Einnahmen-Ausfall
ersetzt. Bei Förderbeiträgen bis € 3.000,00 wird der Betrag sofort ausbezahlt. Bei
höheren Summen erfolgt die Auszahlung in zwei Tranchen. Der Fonds steht nun auch
für das vierte Quartal 2020 zur Verfügung. Eine Antragstellung ist auch
noch im ersten Quartal 2021 möglich: https://npo-fonds.at
> Ergänzung (19. Jänner 2021): Schutzschirm für
Veranstaltungen
Für Veranstaltungen, die zwischen 1. März 2021 und 31. Dezember 2022 stattfinden,
soll ein Schutzschirm helfen, dass Veranstalter aufgrund
coronabedingt abgesagter Veranstaltungen nicht in finanzielle
Probleme schlittern. Der Schutzschirm kann für Veranstaltungen genutzt werden, die
Einnahmen von mindestens €
15.000,00 lukrieren. Augrund dieser Grenze ist der Schutzschirm wohl nur
für einige wenige Museen relevant. Anträge (möglich ab 18. Jänner
2021) müssen vor Abhaltung bis spätestens 15. Juni 2021 gestellt
werden.
Kompakte Informationen zum Veranstaltungsschutzschirm finden Sie im
Kupf-Blog: https://kupf.at/blog/veranstaltungsschutzschirm/
Antragstellung: www.oeht.at/produkte/schutzschirm-fuer-veranstaltungen/
FAQ: www.sichere-gastfreundschaft.at/messen-veranstaltungen/#lp-pom-box-1438
Allgemeine Hilfestellungen und Informationen
> Eine Zusammenstellung aller aktuellen
Sonderregelungen und Unterstützungsmöglichkeiten für Kulturvereine und Kunst-
und Kulturakteurinnen und -akteure finden auf der Seite
der IG Kultur Österreich: www.igkultur.at/artikel | www.igkultur.at
> Erlässe und Verordnungen im Zusammenhang mit dem
Coronavirus finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Soziales, Gesundheit,
Pflege und Konsumentenschutz: www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Rechtliches.html
> Informationen zur Kurzarbeit in der aktuellen Lage,
die auch von Kulturvereinen genutzt werden kann, finden Sie auf
der Homepage des AMS: www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-fruehwarnsystem/kurzarbeit
Antragsformulare zum Herunterladen: www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-fruehwarnsystem/kurzarbeit/downloads-kurzarbeit
> Informationen zu Unterstützung von Museen finden Sie auch auf
der Website des Museumsbundes Österreich: www.museumsbund.at/aktuelles.php
Virtuelle Vereinsversammlungen
> Durch das Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Gesetz ist
geregelt, dass Versammlungen von Vereinen wie Jahreshauptversammlungen und
Generalversammlungen auch virtuell und ohne physische Anwesenheit der
Teilnehmenden abgehalten werden können, auch wenn diese Art der
Durchführung nicht in den jeweiligen Vereinsstatuten festgeschrieben ist.
Die genauen Regelungen und Details finden sich in der zugehörigen Verordnung des Bundesministeriums für
Justiz
Eine gut strukturierte
Anleitung hat Vereinsspezialist Mag. Maximilian Kralik ausgearbeitet
(Höhne-Verlag Wien).